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B.Sc. – Und dann?

Sofern ihr (wie die allermeisten) nicht mit einer klaren Berufsvorstellung in euer Studium eingestiegen seid, werdet ihr im Verlauf eures Studiums auf euren Exkursionen und in den zahlreichen Vorlesungen und Kursen merken, welche Gebiete der Geowissenschaften euch besonders interessieren. Für das weiterführende Vertiefungsstudium stehen euch in München derzeit sieben Masterstudiengänge zur Auswahl. Vier von ihnen werden hauptsächlich von der LMU geleitet. Diese sind

An der TUM werden die folgenden Masterstudiengänge angeboten:

Auch wenn hier ein sehr vielfältiges Angebot besteht, ein Blick über die oben genannten Studiengänge und den Münchner Stadtrand hinweg lohnt sich! Eine Übersicht über weitere Masterstudiengänge in ganz Deutschland findet ihr z. B. unter https://studienwahl.de oder unter https://geoberuf.de. Vor allem, wenn ihr auch Interesse für andere Fachgebiete hegt, die in anderen Städten traditionell stark vertreten sind!
 


Nach dem Master – die Akademische Laufbahn

Bachelor, Master, Doktor, Professor. Falls du dich für eine Akademische Laufbahn an einer Hochschule (Universität/Fachhochschule etc.) in der Forschung interessiert, ist dies der klassische Weg, ganz nach oben zu gelangen. Seit der Erneuerung des Hochschulrahmengesetzes 2002 gibt es neue Wege fernab der Habilitierung, die jungen Wissenschaftler*innen einen schnelleren Zugang zur Professur ermöglichen.

Hier sind einige generelle Begriffe, auf die du bei deiner Recherche stoßen wirst:

Promotion
Der Prozess, bei dem nach dem absolvierten Masterabschluss ein Doktor-Titel erlangt werden kann. Dafür muss eine Doktor-Arbeit (Dissertation), eine wissenschaftliche Arbeit zu einem bestimmten Thema, verfasst werden, die neue Erkenntnisse im jeweiligen Fach liefern muss. Während du promovierst, bist du oft als Doktorand*in an einer Forschungseinrichtung/ Hochschule angestellt. Titel nach Promotion: Dr. oder PhD (im englischen).

Post-Doc
Post-Doktoranden-Phase nach der Promotion, oft Voraussetzung für eine akademische Laufbahn. In der Theorie ist diese eine zeitlich begrenzte, 2 - 4 jährige Orientierungsphase, in der/die Post-Doktorand*in erforderliche wissenschaftliche Qualifikationen sammelt, Publikationen veröffentlicht sowie sein/ihr Netzwerk aufbaut. Die erworbene akademische Selbstständigkeit ist eine Voraussetzung für die Stelle als Juniorprofessor*in oder Nachwuchsgruppenleiter*in.

Habilitieren
Nach dem Doktor-Titel kann dieser um eine Habilitation erweitert werden, sie ist der klassische Schritt zur Professur: Nach erfolgreichem Abschluss durch eine wissenschaftliche Arbeit erhält man die Lehrbefähigung. Titel nach einer Habilitation, je nach Hochschule: Privatdozent (Priv.-Doz.) oder Beisatz “habilitatus” (Dr. habil.).

Juniorprofessor*in
Heutzutage (seit 2002) ist in einigen Fachbereichen eine zeitaufwändige Habilitation nicht mehr unbedingt nötig und die Juniorprofessur ist für junge Wissenschaftler*innen ein neuer Qualifikationsweg. Eine Professur auf Lebenszeit ist danach jedoch nicht gewährleistet.

Nachwuchsgruppenleiter*in
Neben der Juniorprofessur ist die Anstellung als Nachwuchsgruppenleiter*in ein weiterer Weg, um ohne Habilitation die Professur zu erreichen. Sie leiten ein Forschungsteam (bestehend aus Promovierenden und studentischen Mitarbeitern) und können mit einem zur Verfügung stehenden Budget meist für 5 Jahre forschen.

Tenure-Track
Bei der Erneuerung des Hochschulrahmengesetztes 2002 wurde der Tenure-Track aus dem Amerikanischen Bildungssystem übernommen und soll vor allem für junge Wissenschaftler*innen eine planbare Alternative zu der sonst sehr unsicheren, klassischen akademischen Laufbahn sein. Nach einer erfolgreich absolvierten, befristeten Probezeit wird eine im Vorfeld zugesicherte Übernahme für eine Langzeitprofessur rechtsverbindlich gewährleistet. Hierbei gibt es keine weiteren Ausschreiben oder lange Berufungsverfahren. Neben der “echten” Tenure-Track-Professur gibt es auch eine “unechte” Tenure-Track-Professur: Bei dieser wird lediglich die Möglichkeit auf eine unbefristete Professur in Aussicht gestellt, die Anstellung auf Lebenszeit am Ende der Probezeit wird hier nicht garantiert. Verpflichtend ist nur, dass bei der Ausschreibung deutlich gemacht wird, um welchen Tenure-Track es sich handelt. Während der Anstellungszeit (~6-7 Jahre) steigt man intern vom Assistant zum Associate bis zum Full Professor auf.

Die Professur
Neben den Universitätsprofessor*innen gibt es noch einige andere außeruniversitäre Professorentitel, die nicht immer für eine unbefristete, lebenslange Festanstellung stehen: Die S-Professur (in Forschungseinrichtungen), Vertretungsprofessur (mit der Hoffnung auf Übernahme) oder Honorarprofessur (der Titel ist nur zur Ehre). Als Universitätsprofessor*in hat man den Gipfel der akademischen Laufbahn erreicht, den Beamtenstatus und große Freiheit in Bezug auf Lehre und Forschung. Dementsprechend gibt es viel Wettbewerb um diese Stellen. Ihre Pflichten sind akademische Selbstverwaltung, Gremientätigkeiten, sowie Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Doktoranden und Habilitanden). Die Voraussetzung für eine Professur ist die Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen. Während früher die Habilitation (Lehrbefähigung) unumgänglich war, gibt es seit 2002 die Möglichkeit die Professur als Juniorprofessor*in oder über den Tenure-Track zu erreichen.

Berufungsverfahren
Dieses wird für die Besetzung einer Professor*innen- oder Juniorprofessor*innen-Stelle einberufen. In der Regel und je nach Landes- und Hochschulgesetz muss eine Stelle zwischen eineinhalb und zwei Jahren vorher ausgeschrieben werden. Nach der Ausschreibung folgt die Bewerbungsphase. Danach stehen Anhörungen (meist 3 Monate nach Bewerbungsende), die Aufstellung des Berufungsvorschlags und die anschließende Ruferteilung an. Im Rahmen der Berufung wird eine Berufungskommission gegründet, die die am besten geeigneten Personen unter den Bewerber*innen auswählt und eine Empfehlung ausspricht. In der Berufungskommission sitzt immer mindestens eine Vertretung aus der Fachschaft, die die Interessen der Studierenden vertritt. Das letzte Wort der Berufung liegt jedoch bei der Hochschulleitung. Herausragende wissenschaftliche Qualifikationen, besonderes Engagement in der Lehre und internationale Erfahrungen sind wichtige Kriterien für eine Berufung. Als besondere Regelung ist das Hausberufungsverbot erwähnenswert: Niemand darf an einem Institut für eine Professorenstelle berufen werden, an dem er*sie bereits beschäftigt ist. Ausnahmen sind Tenure-Track-Professuren.

Besoldungsstatus W
Verbeamtete Professor*innen und Juniorprofessor*innen bekommen ihr Gehalt nach der W-Besoldung. Das W steht für Wissenschaft. W1 betrifft die Juniorprofessur, W2 und W3 alle übrigen Professor*innen mit Beamtenstatus (W3 geht oft an Lehrstuhlinhaber*innen). Es setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt, evtl. Familienzulage und zusätzlichen Leistungsbezügen. Seit 2002 richtet sich das Gehalt nicht mehr nach Dienstalter (wie beim ehemaligen C-Status), sondern nach dem Leistungsprinzip und kann bei den Berufungsverhandlungen festgelegt werden. Somit können sich die Gehälter der Professor*innen stark unterscheiden.


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